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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mieterhinweise / Mietbedingungen

I. Mietvertrag

Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des DEW kommt der Mietvertrag zustande. Er kann innerhalb von 10 Tagen vom Gast widerrufen werden.

II. Anzahlung, Restzahlung, Zahlungsverzug

1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises zu leisten. Der Rest ist spätestens 45 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 40 Tage vor Reiseantritt) wird der gesamte Mietbetrag sofort fällig per Überweisung (EC-Kartenzahlung ist nicht möglich).

2. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist das DEW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und der Anspruch des Gastes auf Reservierung eines Hauses entfällt.

3. Erfolgt die Restzahlung (bzw. bei kurzfristiger Buchung die Gesamtzahlung) nicht fristgerecht, wird vom DEW eine Nachfrist gesetzt. Erfolgt die Zahlung auch dann nicht, ist das DEW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Bestimmungen der Ziffer III, 1. Eine Übergabe des Hausschlüssels ist in jedem Fall erst nach Zahlungseingang möglich!

III. Rücktritt, Schadensersatz, Umbuchungen, Kurzreisen (bis 3 Nächte)

1. Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang beim DEW wirksam. Im Falle des Rücktritts wird das DEW eine Entschädigung fordern. Die Höhe der Entschädigung staffelt sich zu folgenden Sätzen in % des Rechnungsbetrages:
Bis 45 Tage vor Mietbeginn = 15 %
Vom 44. – 35. Tag = 30 %
Vom 34. Tag – 15. Tag = 60 %
Ab 14 Tage = 70 %
Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung = 100 %

2. Bei Buchungsänderungen werden Umbuchungsgebühren in Höhe von 25,— € 
berechnet und bei Kurzreisen (bis 3 Nächte) eine Gebühr von 35,– € pro Haus. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

IV. Mieterhinweise

1. Das Mitbringen von Haustieren ist während der bundesweiten Sommerferien nicht erlaubt. Für Haustiere stehen extra ausgewiesene Häuser zur Verfügung. Für ein Haustier berechnen wir 5,– € pro Tag.

2. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen 
Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zählen. Bei Überbelegung hat das DEW das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Weiter- und Untervermietung des Mietobjektes an Dritte durch den Mieter ist nicht statthaft. Die Übernahme des Mietverhältnisses durch einen Dritten bedarf der Zustimmung des DEW.

3. Bett- und Haushaltstücher, Reinigungsmittel, Toilettenartikel, Taschenlampe etc. sind mitzubringen Bettwäsche und Handtücher sind gegen Gebühr beim Verwalter erhältlich.

4. Die Anreise erfolgt in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
 Die Abreise erfolgt von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Die Anreisezeiten sind unbedingt einzuhalten. Kann eine Anreise zeitlich nicht eingehalten werden, so wird gebeten, dieses umgehend dem Ver-walter des Feriendorfes mitzuteilen. Geschieht dies nicht, wird keine Gewähr für die Schlüsselübergabe übernommen.

5. Bei Bezug des Ferienhauses ist durch den Mieter eine Kaution in Höhe von 100,— € zu hinterlegen. Sie wird am Ende des Aufenthaltes verrechnet und dient dem Ausgleich eines möglichen Schadens.

6. Der Gast ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm bei Anreise von der Dorfverwaltung gegeben werden sowie der ausliegenden Haus- und Feriendorfordnung verpflichtet.

7. Die abgebildeten Haustypen sind Beispiele. Grundriss- und Ausstattungsvarianten sind möglich. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Haus besteht nicht.

8. Wir behalten uns vor, zu gewissen Zeiten die Mietdauer vorzugeben.

V. Haftung / Ansprüche

1. Das DEW haftet für die ordnungsgemäße Erbringung seiner Vertragsleistung bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen bis zur Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit der Schaden des Mieters nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

2. Das DEW haftet nicht
– für Schäden, bei der Durchführung von Freizeitaktivitäten entstehen.
– für Leistungsstörungen, die durch Dritte verursacht werden, auf deren Entstehung das DEW keine Einfluss hat.

3. Etwaige Ansprüche gegen das DEW sind binnen eines Monats nach Beendigung des Urlaubsaufenthaltes schriftlich gegenüber dem DEW geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietvertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des DEW in Hamburg.

VI. Zuschüsse

In einigen Bundesländern werden unter bestimmten Voraussetzungen für Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse zu Familienferien bewilligt. Die erforderlichen Informationen senden wir Ihnen gerne zu.

DEUTSCHES ERHOLUNGSWERK e. V.

Gotenstraße 19 · 20097 Hamburg

Stand: 8.8.2022

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